Gäste und Gastspieler sind bei der Casino Tennisgesellschaft Kempen e.V. (CTG) jederzeit herzlich willkommen. Jedes aktive Mitglied ist berechtigt, Gastspieler einzuladen. Gastspieler sind alle nicht als aktiv gemeldeten Spieler der CTG, also auch passive Mitglieder.
Gäste dürfen nur in Begleitung eines aktiven Mitglieds der CTG spielen. Gastspiele sind nur dann möglich, wenn ausreichende Platzkapazitäten gegeben sind. Mit einem Gastspieler können keine Mitglieder abgelöst werden, jedoch kann eine begonnene Spielstunde regulär zu Ende gespielt werden, auch wenn seit dem Spielbeginn alle anderen Plätze belegt wurden. Die Spielzeit beträgt eine Stunde. Lässt es die Platzbelegung zu, kann darüber hinaus weitergespielt werden.
In der Zeit von 17 Uhr bis 20 Uhr darf nur ein Platz durch ein Gastspiel belegt sein. Sind Medenspiele terminiert oder es findet ein Turnier statt, haben Gäste kein Spielrecht. Es sei denn, die Platzbelegung lässt dies zu.
Das Gastspiel ist mit Tag und Datum sowie Name des Gastes ist im ausliegenden Ordner einzutragen.
Die Gastgebühr beträgt für Erwachsene 5 Euro. Für Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 2,50 Euro. Verantwortlich für die Zahlung der Gastgebühr ist der Gastgeber, also das Mitglied der CTG. Die Zahlung der Gastgebühr erfolgt direkt im Clubhaus oder bei nicht geleisteter Barzahlung durch (nachträglichen) Bankeinzug am Saisonende.
Gäste dürfen maximal dreimal in der Saison auf der Anlage spielen. In besonderen Fällen ist in Absprache mit dem Vorstand eine Ausnahmeregelung möglich.
Für die Einhaltung der Gastspielordnung ist das gastgebende Mitglied verantwortlich. Gastspieler spielen auf eigene Gefahr und verzichten mit Spielantritt ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber der CTG und deren Vorstand. Das einladende Mitglied ist für die Einhaltung der Platzordnung und die Platzpflege verantwortlich. Dazu zählen die Bewässerung des Platzes vor und die Aufbereitung bzw. das Abziehen des Platzes nach dem Spiel.
Der Vorstand
Gastspielordnung: Stand März 2023